AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Beratungs- und Serviceleistungen · Fassung V2 · Stand 19.07.2026
§ 0Vertragsparteien und Begriffsbestimmungen
0.1 Dienstleister. Sämtliche Angebote, Beratungs- und Serviceleistungen erbringt die FOERDERUNG.DE LLC, 1000 Brickell Avenue, Suite #715-338, Miami, FL 33131, USA (nachfolgend „Dienstleister“), einschließlich ihrer Mitarbeiter und der Dritten, deren sie sich zur Vertragserfüllung bedient.
0.2 Kunde. „Kunde“ ist der unternehmerische Vertragspartner des Dienstleisters (Berater, Agentur oder sonstiges Unternehmen), der die Leistungen des Dienstleisters für sein eigenes Angebot gegenüber seinen Endkunden nutzt.
0.3 Endkunde. „Endkunde“ ist das kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), das der Kunde betreut und für das über den Dienstleister Förderanträge vorbereitet, begleitet oder abgewickelt werden.
0.4 Einzelvertrag. „Einzelvertrag“ ist der jeweils zwischen Dienstleister und Kunde geschlossene Vertrag über konkrete Leistungen nach Maßgabe von § 2.
§ 1Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Alle Angebote, Beratungs- und Serviceleistungen des Dienstleisters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Dienstleister hat ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.
1.2 Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos ausführt. Die Mitarbeiter des Dienstleisters sind nicht berechtigt, mündlich Abweichungen von diesen AGB zu vereinbaren.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für den Rechtsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2Vertragsschluss
2.1 Angebote des Dienstleisters erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Abschluss eines Einzelvertrages erfolgt durch ein auf Anfrage des Kunden erstelltes Angebot des Dienstleisters und dessen Annahme durch den Kunden. Der Dienstleister kann Anfragen zur Erstellung von Angeboten nach billigem Ermessen ausführen oder ablehnen.
§ 3Beratungs- und Serviceleistungen des Dienstleisters
3.1 Die Leistungen des Dienstleisters umfassen die folgenden Leistungspakete, soweit sie im Einzelvertrag vereinbart sind:
3.1.1 INQA-Coaching. Der Dienstleister unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben im Rahmen des Programms INQA-Coaching (Initiative Neue Qualität der Arbeit), das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) des Bundes und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und über das Förderportal Z-EU-S der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) abgewickelt wird („INQA-Förderung“). Die Leistungen umfassen insbesondere:
- (i) Bereitstellung einer digitalen Antragsstrecke zur strukturierten Erfassung der erforderlichen Angaben und Unterlagen des Endkunden;
- (ii) Prüfung und Aufbereitung der eingetragenen Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität;
- (iii) Vorbereitung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen sowie verfahrensbegleitende Unterstützung des Endkunden bei der Einreichung über Z-EU-S; die eID-/QES-gebundene Einreichung des Erstattungsantrags nimmt der Endkunde selbst vor;
- (iv) verfahrensbegleitende Dokumentation entlang der maßgeblichen Fristen (u. a. Scheck-Laufzeit bis zu sieben Monate; Einreichung des Erstattungsantrags innerhalb eines Monats nach Ende des Coachings bzw. acht Monate nach Ausstellung des INQA-Coaching-Schecks).
3.1.2 BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows (UBF). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einen Zuschuss zu Beratungsleistungen für KMU („BAFA-Förderung“). Der Dienstleister unterstützt den Kunden dabei, als BAFA-gelisteter Berater tätig zu werden, und übernimmt auf dieser Grundlage die Aufbereitung und Bearbeitung der BAFA-Beratungsanträge der Endkunden des Kunden. Die Leistungen umfassen insbesondere Sichtung und Prüfung der Unterlagen, Aufbereitung der Antragsunterlagen sowie verfahrensbegleitende Unterstützung bis zur Einreichung bei der zuständigen Stelle.
3.1.3 Qualifizierungschancengesetz (QCG). Unabhängig von der BAFA-Förderung unterstützt der Dienstleister bei der Abwicklung von Förderungen der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III), die von der Bundesagentur für Arbeit über die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service) bewilligt wird („QCG-Förderung“) und eine AZAV-zugelassene Maßnahme voraussetzt. Die Leistungen umfassen insbesondere (i) Sichtung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen; (ii) Kommunikation mit dem Endkunden zur Antragsvorbereitung; (iii) Aufbereitung und verfahrensbegleitende Unterstützung bei Einreichung des Antrags bei der zuständigen Agentur für Arbeit; (iv) Unterstützung bei notwendigen Nachreichungen und Rückfragen.
3.1.4 Partnerlizenz. Der Dienstleister bietet eine Partnerlizenz an, mit der der Kunde Zugriff auf Anleitungen und Vorlagen des Dienstleisters erhält, um sein eigenes Angebot im Bereich Weiterbildung förderfähig auszugestalten und gegenüber seinen Endkunden zu erweitern („Partnerlizenz“).
Die im Einzelnen geschuldeten Leistungen und die zugehörige Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Vergütungstabelle in Anlage 1 zu diesen AGB.
3.2 Der Dienstleister wird die Anträge zeitnah, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen und Unterlagen, aufbereiten und die weiteren Schritte veranlassen. Er informiert den Kunden regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Bei den genannten Zeitangaben handelt es sich um angestrebte Regelfristen, nicht um zugesicherte Eigenschaften.
3.3 Der Dienstleister kann zur Erfüllung seiner Aufgaben geeignete Subunternehmer einsetzen. Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt der Dienstleister verantwortlich.
3.4 Der Dienstleister übernimmt keine Erfolgsgarantie für die Bewilligung oder Höhe einer Förderung. Er verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge und zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen.
3.5 Der Dienstleister erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung.
§ 4Vergütung; Abrechnung; Zahlungsverzug
4.1 Für die erbrachten Leistungen erhält der Dienstleister ein Honorar entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Vergütungstabelle, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Etwaige gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sind zusätzlich zu berechnen und zu vergüten. Bei grenzüberschreitender Leistungserbringung kann die Steuerschuldnerschaft auf den Kunden übergehen (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG); in diesem Fall weist der Dienstleister die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis aus.
4.2 Zahlungen des Kunden erfolgen innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
4.3 Wird ein Förderantrag aufgrund eines Verschuldens des Dienstleisters (z. B. fehlerhafte Antragstellung, vom Dienstleister zu vertretendes Versäumnis) nicht bewilligt, erstattet der Dienstleister das hierfür gezahlte Honorar vollständig zurück. Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn die Ablehnung auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet eingereichten Angaben des Kunden oder seiner Endkunden beruht oder Fristen nicht eingehalten werden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, diese sind vom Dienstleister anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder die Berufung hierauf gegen Treu und Glauben verstößt.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Dienstleister berechtigt, (i) Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen; (ii) alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, sofort geltend zu machen; (iii) Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche zurückzubehalten; und (iv) eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 5Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde stellt dem Dienstleister alle zur Antragstellung notwendigen Informationen und Unterlagen seiner Endkunden rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Endkunden über die Tätigkeit des Dienstleisters informiert sind und die erforderlichen Einwilligungen und datenschutzrechtlichen Erklärungen (z. B. zur Datenweitergabe) vorliegen.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Vollmachten des jeweiligen Endkunden gegenüber dem Dienstleister vorliegen, soweit der Dienstleister Anträge für den Endkunden vorbereitet oder einreicht. Verfahrensschritte, die zwingend höchstpersönlich durch den Endkunden vorzunehmen sind (insbesondere die eID-/QES-gebundene Einreichung in Z-EU-S), bleiben Sache des Endkunden.
5.4 Der Kunde wird die Abwicklung eines über die Antragsstrecke des Dienstleisters eingereichten Vorhabens vorrangig über den Dienstleister vornehmen und dem Dienstleister vor anderweitiger Beauftragung Gelegenheit zur Leistungserbringung geben.
§ 6Haftung / Haftungsbegrenzung
6.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt für die Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Pflichten gleichermaßen.
6.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Dienstleister der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für die Zahlung von Vertragsstrafen an Dritte ist ausgeschlossen. Die maximale Haftungssumme entspricht der vom Kunden an den Dienstleister gezahlten Netto-Vergütung.
6.3 Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder Beschaffungspflicht, für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.4 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§ 7Laufzeit und Beendigung
7.1 Ein Einzelvertrag für antragsbezogene Leistungen beginnt mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden und endet mit der Auszahlung der Förderung bzw. mit der bestandskräftigen Ablehnung des Antrags.
7.2 Für laufende oder wiederkehrende Leistungen (insbesondere die Partnerlizenz und den Zugang zur Anwendung) läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Werden keine Dauerleistungen angeboten, entfällt diese Ziffer.
7.3 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform; eine elektronische Scan-Kopie oder eine durch elektronische Signatur unterzeichnete Kündigung genügt.
7.5 § 8 dieser AGB bleibt von der Beendigung unberührt und gilt fort.
§ 8Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sonstiger anwendbarer Datenschutzgesetze werden von den Parteien ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
8.2 Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten der Endkunden im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2). Soweit Dienstleister und Kunde die Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam festlegen, treffen sie stattdessen eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.
8.3 Jede Partei behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen, insbesondere personenbezogene Daten, vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
8.4 Die Verpflichtung aus 8.3 gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei oder der Öffentlichkeit bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder später ohne Verletzung dieser AGB öffentlich zugänglich werden.
§ 9Höhere Gewalt
9.1 Keine Partei haftet für Schäden aufgrund verspäteter oder ausgebliebener Erfüllung, wenn und soweit dies auf einem außerhalb ihres Einflusses liegenden Ereignis beruht, dessen Eintritt oder Auswirkungen sie weder verhindern noch mit angemessenen Mitteln überwinden konnte („Höhere Gewalt“). Eine solche Verzögerung stellt keine Pflichtverletzung dar.
9.2 Als nicht abschließende Beispiele Höherer Gewalt gelten: Kampfhandlungen, Ausschreitungen, Explosion, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben und andere Naturereignisse, Pandemien und Epidemien, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitsausfall, hoheitliche Maßnahmen oder Anordnungen, Nichtverfügbarkeit von Daten oder erforderlichen Vorleistungen sowie Ausfall genutzter Anlagen.
9.3 Solange die Erfüllung durch Höhere Gewalt verhindert oder beeinträchtigt ist, ist die betroffene Partei von ihrer Leistungspflicht befreit. Sie informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
§ 10Schlussbestimmungen
10.1 Rangfolge. Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge: (i) der Einzelvertrag; (ii) diese AGB; (iii) Angebot des Dienstleisters nebst Anlagen; (iv) die Bestellung des Kunden.
10.2 Keine Bevollmächtigung. Der Kunde darf nicht als Vertreter des Dienstleisters auftreten und ist nicht berechtigt, den Dienstleister rechtsgeschäftlich zu vertreten oder in dessen Namen und für dessen Rechnung Verträge mit Dritten abzuschließen.
10.3 Änderungen; Form. Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrags bedürfen der Textform; der Austausch unterzeichneter elektronischer Kopien oder eine einfache elektronische Signatur (z. B. DocuSign) genügt. Der bloße Austausch von E-Mails genügt nicht. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses.
10.4 Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dem Einzelvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten.
10.5 Geltendes Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
10.6 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Einzelvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. (Der Sitz des Dienstleisters in Miami ist als Gerichtsstand für das deutsche B2B-Geschäft nicht zweckmäßig.)
10.7 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
10.8 Keine weiteren Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Abweichende mündliche Nebenabreden sind zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen.
Anlage 1Leistungsbeschreibung und Vergütung
Bestandteil der AGB gemäß §§ 3 und 4. Alle Beträge verstehen sich netto.
A. Leistungsumfang je Paket
- INQA-Coaching (§ 3.1.1): Digitale Antragsstrecke, Prüfung/Aufbereitung der Angaben, Vorbereitung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen, verfahrensbegleitende Unterstützung bis zur Z-EU-S-Einreichung durch den Endkunden, Fristen-Monitoring.
- BAFA – UBF (§ 3.1.2): Unterstützung der BAFA-Listung des Kunden als Berater, Sichtung/Prüfung der Unterlagen, Aufbereitung der BAFA-Beratungsanträge der Endkunden, verfahrensbegleitende Unterstützung bis zur Einreichung.
- QCG (§ 3.1.3): Prüfung der Unterlagen, Kommunikation mit dem Endkunden, Aufbereitung und Unterstützung bei Einreichung bei der Agentur für Arbeit (AZAV-Maßnahme vorausgesetzt), Begleitung bei Nachreichungen/Rückfragen.
- Partnerlizenz (§ 3.1.4): Zugriff auf Anleitungen und Vorlagen zur förderfähigen Ausgestaltung des eigenen Weiterbildungsangebots des Kunden; Nutzungsrecht gemäß Einzelvertrag.
B. Vergütungstabelle
- INQA – Einrichtung/Listung: einmalig · 6.000 € netto · fällig bei Beauftragung
- INQA – Antragsabwicklung: pro Antrag · 950 € netto · fällig gem. § 4.2
- BAFA – Listung/Onboarding: einmalig · 3.500 € netto · fällig bei Beauftragung
- BAFA – Antragsbearbeitung: pro Antrag · 250 € netto · fällig gem. § 4.2
- QCG – Antragsbearbeitung: pro Antrag · unentgeltlich · fällig gem. § 4.2
- Partnerlizenz: einmalig · 5.000 € netto · fällig gem. Einzelvertrag
Rückerstattung (§ 4.3): Bei Nichtbewilligung aus vom Dienstleister zu vertretenden Gründen wird das für die betreffende Antragsbearbeitung gezahlte Honorar vollständig erstattet. Einrichtungs-/Listungspauschalen sind hiervon ausgenommen, soweit die Listung erbracht wurde.